Klage der Gemeinde Brühl gegen das Regierungspräsidium

29.08.2012 | Projekte, Politik

Der Brühler Gemeinderat hat sich grundsätzlich entschlossen gegen das Regierungspräsidium zu klagen. Die Karlsruher Behörde hatte die Baugenehmigung für das Geothermiekraftwerk - entgegen der Ablehnung der Verlängerung der Bauvoranfrage durch die Gemeinde Brühl - erteilt.

Mit dem grundsätzlichen Entscheid für eine Klage will die Gemeinde die Fristen wahren. Die Entscheidung wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD gefällt. Die SPD begründete ihre Entscheidung mit immensen Schadensersatzforderungen von Geoenergy im Erfolgsfall.

Der Brühler Gemeinderat hatte im Vorfeld zweimal die Verlängerung der Bauvoranfrage abgelehnt. Mit der Auffassung, dass die Entscheidung nicht rechtens war, kippte das Landratsamt die Entscheidung. Wie morgenweb berichtet, wurde mit dem darauffolgenden Widerspruch des Gemeinderates eine Entscheidung durch die nächst höhere Instanz, das Regierungspräsidium, eingefordert.
Die Regierungspräsidentin Nicolette Kressl wurde bei ihrem gestrigen Besuch in Brühl mit der Entscheidung zur Klageeinreichung konfrontiert. Nach Berichten von morgenweb reagierte Kressl mit der Aussage "Gut zu erfahren - das sage ich direkt meinen Mitarbeitern, damit sie sich darauf vorbereiten können".

Die CDU hat die Klageeinreichung gegenüber morgenweb damit begründet, dass eine Geothermie-Kraftwerk im Außenbereich nicht privilegiert sei. Es müsse deshalb der Bebauungsplan geändert werden. Ob es wirklich zur Klageeinreichung kommt, will die CDU vom Ergebnis der Bürgerbefragung abhängig machen. Gegebenenfalls würden sie sich auch einem Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes anschließen. (js/ps)

Quellen:
morgenweb, morgenweb newsticker