Der energiepolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Karl Holmeier, der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Dr. Georg Nüßlein, und der zuständige Berichterstatter für das EEG, Dr. Andreas Lenz, erklären in der gestern veröffentlichten Pressemitteilung hervor, dass der Investitionsschutz wieder hergestellt werden muss. Dies gilt nicht nur für die tiefe Geothermie sondern auch für alle anderen erneuerbaren Energien. So sollen Bestandsanlagen nicht von Änderungen wie beispielsweise einer Umlage bei der Eigenstromerzeugung betroffen sein.
Für die tiefe Geothermie im Speziellen weisen Sie darauf hin, dass die bisher vorgesehenen Übergangsregelungen aufgrund der langen Realisierungszeiträume bei Geothermieprojekten zu knapp bemessen waren. Im neuen Entwurf, der dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden soll, ist für Anlagen, die bis 2016 bergrechtlich genehmigt und vor 2021 in Betrieb genommen werden, eine Förderung nach dem bisherigen Vergütungssystem vorgesehen. Die regelbare Geothermie ist in vielen Regionen Bayerns von großer Bedeutung, heißt es in der Erklärung abschließend.
In einer ersten Stellungnahme begrüßt GtV-BV-Vizepräsident Lutz Stahl die Übergangsregelung: Wenn diese Übergangsregelung wie in der Formulierungshilfe des BMWI veröffentlicht, morgen im Bundestag so beschlossen wird, dann ist das für die Tiefe Geothermie ein wichtiger Schritt insbesondere für den Investitionsschutz bei den begonnenen Tiefen Geothermieprojekten. Leider bleibt die Degressionsregelung laut der Formulierungshilfe des BMWI bestehen, das heißt für den Neubeginn eines Projektes wird es sehr stark auf die Wirtschaftlichkeit ankommen. Aus diesem Grund wird die Wärmeauskopplung bei Stromprojekten damit umso bedeutender.