Bundesregierung erleichtert den Ausbau von Geothermie

05.09.2024 | Enerchange
Die Geovol Geothermieanlage in Unterföhring. Auf dem Betriebsgelände liegen 4 Bohrungen mit einer maximalen Teufe von 2500m. Es werden über 2800 Haushalte und knapp 50 gewerbliche Kunden versorgt.

Die Genehmigungsverfahren für den Einsatz von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sollen künftig beschleunigt, vereinfacht und digitalisiert werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde am Mittwoch dem 04.09.2024 durch das Bundeskabinett beschlossen.

Das Gesetz zur Beschleunigung der Genehmigung von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern (GeoWG) wurde am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet. Es beinhaltet Änderungen im Bergrecht und Wasserecht und ist Teil der von der Bundesregierung beschlossenen Wachstumsinitiative, die sowohl die Wärmewende als auch den Bürokratieabbau fördern soll. Zudem wird mit dem Gesetz die EU-Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) umgesetzt, wofür Änderungen in mehreren Gesetzen vorgenommen wurden.

Dr. Karin Thelen, Geschäftsführerin Regionale Energiewende bei den Stadtwerken München (SWM), begrüßt den neuen Gesetzentwurf, da bisher Genehmigungen in der Tiefengeothermie bis zu zehn Jahre dauern. Sie fordert zudem weitere Anpassungen, um Geothermieprojekte generell zu privilegieren und die Verfahren zu beschleunigen.

Robert Habeck will die Einführung von Höchstfristen für Genehmigungsverfahren im Bergrecht, sodass die zuständigen Behörden künftig innerhalb eines Jahres entscheiden müssen, ob ein Projekt durchgeführt werden kann. Einsprüche sollen keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Zudem sollen die Bergämter die Möglichkeit erhalten, unter bestimmten Voraussetzungen auch bei größeren Projekten zur Wärmeerzeugung, auf die Betriebsplanpflicht zu verzichten. Mit der vom Kabinett beschlossenen Baurechtsnovelle sollen Geothermievorhaben im Außenbereich einfacher zugelassen werden. Durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) wird außerdem klargestellt, dass die oberflächennahe Geothermie nicht unter das Bergrecht fällt, wodurch bergrechtliche Zulassungsverfahren für diese Form der Geothermie nicht erforderlich sind.

Kleine private Grundwasserwärmepumpen und Erdwärmekollektoren sollen künftig ohne wasserrechtliche Genehmigung errichtet werden dürfen, eine einfache Anzeige bei der Behörde soll dafür ausreichen. Darüber hinaus sollen Genehmigungsverfahren online abgewickelt werden können  und die Anzahl der beteiligten Behörden soll reduziert werden. Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher sollen bei künftigen Genehmigungsentscheidungen ein stärkeres Gewicht erhalten, da sie im überragenden öffentlichen Interesse stehen.

Die neuen Regeln sollen nach Habecks Plänen im kommenden Januar in Kraft treten. Dafür müssen Bundestag und Bundesrat dem Gesetzentwurf noch im Laufe des Jahres zustimmen.