Berlin – Gesetzesentwurf für den geothermischen Ausbau

01.07.2024 | Politik | Rachel McRae

Für die Beschleunigung des geothermischen Ausbaus hat Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Dieser zielt darauf ab, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und rechtliche Hindernisse abzubauen.

Um den Ausbau der Geothermie in Deutschland zu beschleunigen, hat der Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) entsprechende Maßnahmen vorgelegt. Der Gesetzesentwurf wurde bereits vergangenen Donnerstag zur Anhörung an die Bundesländer und Verbände geschickt. Ziel ist es, die Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher zu vereinfachen und zu beschleunigen. Gleichzeitig sollen rechtliche Hindernisse bei der Erschließung von Erdwärme abgebaut werden, wie das Ministerium am vergangenen Freitag mitteilte.

Bisher sind Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit tiefer und oberflächennaher Geothermie mit erheblichem Aufwand verbunden und können Jahre dauern. Laut dem BMWK ist daher die Einführung von Höchstfristen für Genehmigungsverfahren im Bergrecht geplant. So muss die zuständige Behörde innerhalb eines Jahres über die Genehmigung entscheiden.

Auch bergrechtliche Kontrollen und wiederkehrende Prüfungen von tiefengeothermischen Anlagen und Projekten sollen laut BMWK durch längere Zeitintervalle (alle vier bis acht Jahre) von Betriebsplänen vereinfacht werden. Darüber hinaus sollen Rechtsmittelverfahren durch eine Verkürzung des Instanzenzuges beschleunigt werden, sodass Einsprüche oder Widersprüche gegen die behördliche Entscheidung das Projekt nicht grundlegend verzögern. Bezüglich seismischer Exploration sollen im Naturschutzrecht klare Regelungen definiert werden.

Auch im Hinblick auf die oberflächennahe Geothermie hat das Ministerium Maßnahmen geplant. Das Bürokratieabbaugesetz stellt hierbei klar, dass die oberflächennahe Geothermie nicht in den Anwendungsbereich des Bergrechts fällt. Zudem soll im Sinne des Wasserrechts eine Erlaubnis für kleine Grundwasserwärmepumpen und Erdwärmekollektoren für Privathaushalte nicht mehr erforderlich sein.

Mit diesen und weiteren Maßnahmen hat sich das Ministerium zum Ziel gesetzt, die Geothermie neben Photovoltaik und Windenergie als dritte Säule der klimafreundlichen Energiegewinnung zu etablieren. Nach Angaben des Ministeriums könnte deutschlandweit rund ein Viertel der Wärme mithilfe tiefengeothermischer Systeme erzeugt werden.